Seit 01.07.2009 ist die durch Wiedergabe an DVD-Recordern, Harddisk-Recordern und
VCR erfolgte TV-Nutzung als zeitversetzte Nutzung ein Bestandteil der AGF-Währung. Dabei wird zwischen zeitverzögerter und zeitversetzter Nutzung unterschieden:
- zeitverzögerte Nutzung ist die Nutzung, die noch am gleichen (Fernseh-)Tag der Ausstrahlung stattfindet.
- zeitversetzte Nutzung ist die Nutzung, die an den Folgetagen nach dem Ausstrahlungstag stattfindet.