Die
AGF hat Ausweisungsregeln definiert, die Grenzen der Ausweisbarkeit von Nutzungswerten für Sender,
Zielgruppen und Gebiete festlegen: Liegt die
Fallzahl der Empfangshaushalte eines Senders unter 125, wird im Auswertungssystem eine Warnung ausgegeben. Für Zielgruppenauswertungen liegt die Mindestfallzahlgrenze bei 80. Liegt eine geringere Fallzahl zugrunde, muss diese angegeben werden. Bei weniger als 30 Fällen ist die Auswertung nicht mehr zulässig. Ergebnisse für ein Gebiet (Bundesland,
Ballungsraum, Kombination von Bundesländern) dürfen nur ausgewiesen werden, wenn dort mindestens 220 Haushalte im
Fernsehpanel installiert sind.