Reichen die Übertragungskanäle bei
analog ausgestrahlten Programmen nicht aus, kann eine Frequenz mit mehreren Programmen, so genannten
Fensterprogrammen, belegt werden. Fensterprogramme werden von regionalen Anbietern auf Frequenzen nationaler Sender im zeitlichen Wechsel ausgetrahlt und ersetzen (terrestrisch und in der Regel im
Kabel) die Sendungen des Hauptsenders auf dieser Frequenz. Diese Kanelpartagierungen unterliegen der Genehmigungspflicht der Landesmedienanstalten.