agf – Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung
AGF-KONVENTIONEN
PRÄAMBEL
- Ziel der AGF ist es, ein gemeinschaftliches, einheitliches Forschungssystem zu betreiben. Es ist daher nicht zulässig, Reichweitenuntersuchungen durchzuführen bzw. durchführen zu las-sen, die in Konkurrenz zu dem von der AGF betriebenen Forschungssystem stehen und eine zweite "Forschungswährung" bedeuten würden.
- Innerhalb der AGF besteht die Verpflichtung, die Gemeinsamkeit nach außen hin zu wahren und permanent an der Optimierung des Systems mitzuwirken. Die AGF-Sender und Lizenz-nehmer der AGF und die Verbände OMG und OWM verpflichten sich, bei Problemfällen in den Gremien der AGF Lösungen zu suchen und keine öffentliche Kritik zu üben.
- Wer durch öffentliche Kritik statt interner Kontrolle und Verbesserung des Systems der AGF Schaden zufügt, kann von der Nutzung des Systems ausgeschlossen werden.
- Kenntnisse über mögliche Unplausibilitäten oder methodische Fehler müssen der TK der AGF und der GfK Fernsehforschung bzw. der DAP GmbH sofort zwecks Überprüfung bzw. zur Be-stimmung der Ursachen mitgeteilt werden. Eine vorherige Weitergabe solcher Informationen an Personen außerhalb der AGF ist nicht zulässig.
- Arbeitsergebnisse der AGF-Gremien bzw. der Arbeitsgruppen sind interne Informationen der AGF, die nicht zur Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bestimmt sind. Entwürfe von Protokollen sind für die Teilnehmer der jeweiligen Gremien bzw. Arbeitsgruppen bestimmt und sind von den jeweiligen Gremien bzw. Arbeitsgruppen zu verabschieden. Empfehlungen der AGF-Arbeitsgruppen bedürfen der Bestätigung durch einen Beschluss der TK.


