Bewegtbildstandard
2023 ist für die AGF ein Jahr des Übergangs. Die Konvergenz wird zum Standard: Ab 01.01.2024 ist der "Marktstandard Bewegtbild" der Default in den Auswertungssystemen der AGF Videoforschung.
Zielsetzung
Mit der Umstellung des Marktstandards auf Bewegtbild verfolgt die AGF das Ziel, eine adäquate Abbildung der veränderten Angebots- und Wettbewerbsstruktur vorzunehmen.
Dabei werden neben den TV-Haushalten nun auch Haushalte berücksichtigt, die kein TV-Gerät besitzen, aber mindestens ein Gerät, mit dem Online-Content empfangen werden kann (bspw. PC, Laptop, Smartphone und Tablet).
Zusätzlich wird neben der linearen TV-Nutzung auch die lineare und non-lineare Nutzung von Streaming-Angeboten über nahezu alle Endgeräte berücksichtigt.
In neu geschaffenen Auswertungsmöglichkeiten werden auch die zeitlichen Restriktionen aufgehoben, um die individuellen Programmabläufe in den konvergenten Nutzungsdaten sinnvoll abbilden zu können.
Sämtliche mit der Umstellung einhergehende Maßnahmen werden in diesem Dokument beschrieben.
Umstellung Marktstandard
Das Jahr 2023 ist ein Jahr des Übergangs. Die Bereitstellung des Marktstandards Bewegtbild in AGF SCOPE und den Planungssystemen erfolgt seit 01.01.2023. Für TV-Auswertungen bleibt der Default der Marktstandard TV. Die Umstellung auf den Marktstandard Bewegtbild erfolgt am 01.01.2024.
Die neue Software AGF SCOPE wurde zwischen 01.01.2023 und 31.07.2023 in einem Parallelbetrieb zu VIDEOSCOPE betrieben. Seit 01.08.2023 ist AGF SCOPE alleiniges und kontinuierlich gepflegtes Referenzsystem und löst VIDEOSCOPE ab. VIDEOSCOPE kann auch nach der Abschaltung lokal weiterbetrieben werden, ohne jedoch mit weiteren Datenupdates versorgt zu werden.
In den Planungssystemen wird es bereits während des Übergangsjahrs 2023 möglich sein, mit dem Marktstandard Bewegtbild zu rechnen.
Die Übergangszeit kann genutzt werden, um bestehende Auswertungen umzustellen und ggf. auf den neuen Standard anzupassen. Dazu gibt es auch Webinare mit unseren Partnern GfK und DAP. Für nähere Informationen zu den Angeboten und Terminen wenden Sie sich bitte an .
Erweiterung der Grundgesamtheit
Einhergehend mit der Umstellung des Marktstandards wird die Grundgesamtheit erweitert. Für die Abbildung der Bewegtbildnutzung im Forschungssystem der AGF werden neben TV-Haushalten, also Haushalten mit mindestens einem TV-Gerät im Gebrauch, auch sogenannte Non-TV-Haushalte berücksichtigt, die zwar nicht über einen Big Screen verfügen, aber über mindestens ein Gerät, mit dem Online-Content empfangen werden kann.
Erweiterung der Streamingnutzung
Die AGF misst bereits seit 2017 Streamingnutzung über separate Online-Panels, betrieben von Nielsen. Seit 2019 erfolgt eine regelmäßige Ausweisung.
Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Messung und Methode kann nun eine einwilligungsfreie Messung für Mobile- und Desktop-Devices für alle Messteilnehmer gewährleistet werden.
Im Datenproduktionsprozess erfolgt eine Fusion der in den Online-Panels gemessenen und an der Gesamterhebung kalibrierten Streamingnutzung in das AGF-Panel. Durch die Verwendung verschiedener medienspezifischer Bindeglieder sowie gemessener Überschneidungsinformationen wird der konvergente Nutzungsdatenbestand der AGF erstellt, auf dessen Basis die Ausweisung und Analyse im Marktstandard Bewegtbild erfolgt.
Anpassung des Matchingzeitraums der Konvergenzreichweite
Zur Herstellung der Konvergenzreichweite erfolgt im AGF System ein Matching der TV- und Streaming-Inhalte. Die Verbindung wird regelgebunden über den TV-Sendestamm und den Streaming-Contentstamm hergestellt. Der Zeitraum für das automatische Matching, in dem VoD-Leistung zu einer TV Sendung hinzugerechnet wird, ändert sich von bisher -7/+60 auf -14/+13 Tage im überarbeiteten Marktstandard Bewegtbild ab 01.01.2023.
Impact der Umstellung auf Leistungswerte
- Absolute Werte wie beispielsweise Sehbeteiligung, Seher, Nettoreichweite sowie Kontaktsumme in Mio. steigen durch die Hinzunahme des Livestreams.
- Marktanteile unter den Sendern verschieben sich leicht durch die Hinzunahme des Livestreams.
- Relative Werte wie Sehbeteiligung in %, Seher in %, Nettoreichweite und Kontaktsumme in %, Sehdauern sowie GRP sinken aufgrund der Erweiterung der Grundgesamtheit und des damit einhergehenden Potenzialanstiegs, der in der Regel nicht durch die hinzukommende Livestreamnutzung aufgewogen wird.
Neue Auswertungsaggregate
Neue Nutzungsformen und Bereitstellungsformen von Inhalten erfordern auch neue Auswertungsaggregate als eine sinnvolle Basis für Vergleiche. Im Streaming-Bereich gibt es keine linearen Programmabläufe, es gibt keinen klaren Bezug zu einer konkreten Ausstrahlung. Um lineares TV und Streaming also gemeinsam betrachten zu können, haben wir neue Auswertungsaggregate geschaffen.
Programmmarken
Programmmarken wurden eingeführt mit dem Ziel, Crossmedia-Reichweiten für starke Medienmarken unabhängig von deren Linearität und Endgerät zu gewährleisten. Dadurch werden sowohl lineare als auch non-lineare Inhalte miteinander anstatt gegeneinander vermessen.
Für Programmmarken werden Brutto- und Nettoreichweiten sowie Nutzungsvolumina auf Basis von Kalenderwochen ausgewiesen.
Nutzungsanteil Bewegtbild
Für die Analyse von Bewegtbildinhalten wird mit dem Nutzungsanteil Bewegtbild (kurz: NAB) eine Kenngröße für Konvergenz-Auswertungen geschaffen, die die Wettbewerbsposition eines Auswertungselements darstellt und deren Tracking erlaubt. Das Fact wird auf Basis des Nutzungsvolumens gebildet und berechnet sich aus dem Nutzungsvolumen des Auswertungselements im Verhältnis zum Nutzungsvolumen von Bewegtbild Gesamt.
Neue Software
AGF SCOPE
AGF SCOPE wurde als browserbasierte Web-Applikation zur Auswertung des Fernseh-, Streaming- und des Bewegtbildnutzungsverhaltens entwickelt. Es handelt sich dabei um eine komplette Neuentwicklung mit Fokus auf einer verbesserten Präsentation und Bedienbarkeit, die die aktuellen Nutzeranforderungen berücksichtigt.
AGF REACH PLANNER®
Mit der Software AGF REACH PLANNER® hat die AGF ein neues, webbasiertes strategisches Grobplanungstool zur Prognose von Reichweiten crossmedialer Kampagnen für TV und Streaming eingeführt.
Die Integration weiterer Messdatenbestände ist vorgesehen. So können zukünftig zum Beispiel Daten aus AGF X-REACH (non-video Content) und der AGF Smart Meter Messung (Plattformen wie Netflix und Amazon Prime Video) enthalten sein.
PLAN TV / TV CONTROL
PLAN TV und TV CONTROL bleiben als Software zur integrierten Planung und Kontrolle von TV-Werbekampagnen bestehen.
Analog zu VIDEOSCOPE und AGF SCOPE ist aktuell auch in PLAN TV und TV CONTROL der Marktstandard TV als Default hinterlegt. Parallel dazu wird bereits ab 2023 der Marktstandard Bewegtbild verfügbar sein. Dieser lässt sich gezielt anwählen.
Fortführung VIDEOSCOPE
VIDEOSCOPE kann auch nach der erfolgten Abschaltung lokal weiterbetrieben werden, ohne jedoch mit weiteren Datenupdates versorgt zu werden. Damit lassen sich bei Bedarf (abhängig vom jeweiligen Lizenzumfang) auch weiterhin Analysen des Streaming- und Konvergenzdatenbestandes vor dem 01.01.2023 im „alten“ Marktstandard Bewegtbild erstellen, so wie TV-Auswertungen bis zum 31.07.2023 im Marktstandard TV.
Weiterverarbeitende Systeme
Durch die Vervielfachung der Berichtsmasse im Rahmen der Integration der Streamingdaten in das AGF-Panel erfolgt eine Verneunfachung der Daten in den PIN-Daten. Dies ist in den weiterverarbeiteten Systemen zu berücksichtigen. Das Format der PIN-Daten ändert sich nur geringfügig und ist der PIN-Datensatzbeschreibung zu entnehmen.
Migration
Mit der Bereitstellung der neuen Software wurden auch Möglichkeiten geschaffen, Bausteine von bestehenden Systemen in AGF SCOPE zu überführen. Es wird mit der Software ein Migrationsassistent für die Bausteinübernahme bereitgestellt.
Aufgrund der im Vergleich zu VIDEOSCOPE unterschiedlichen Auswertungsparametrisierung in AGF SCOPE, wurden bezüglich einer Migration Einschränkungen auf einige Bausteintypen vorgenommen:
- Zielgruppen (bspw. nur solche, die keine anwendergenerierten Merkmale enthalten)
- Sendungslisten (bspw. nur sortenreine Listen, die ausschließlich Elemente desselben Typs TV-Sendungen oder TV-Zeitintervalle enthalten)