Umgang mit AGF-Daten/Urheberrechte

Beim Umgang und der Darstellung von AGF-Daten sind folgende allgemeine Regeln zu beachten:

 

VORLÄUFIGE/ENDGÜLTIGE DATEN

Vorläufige Daten verlieren nach erfolgter Bereitstellung der endgültigen Daten ihre Gültigkeit und sind entsprechend zu ersetzen.

 

NACHKOMMASTELLEN

In den AGF-Auswertungssystemen wird beim Export die maximal mögliche Anzahl der Nachkommastellen übergeben.

Für die Ergebnisdarstellung gilt:

  • Sehbeteiligung, Seher, Nettoreichweite in Mio.: 3 Stellen
  • Sehbeteiligung, Seher, Nettoreichweite in %: 1 Stelle
  • Potenzial in Mio.: 3 Stellen
  • Nutzungsvolumen, Sehdauer, Verweildauer: HH:MM:SS
  • Marktanteil, Nutzungsanteil Bewegtbild in %: 1 Stelle
  • TKP in Euro: 2 Stellen
  • Netto-Affinität als Index: 0 Stellen

 

FÜR DIE DARSTELLUNG VON AGF-DATEN SIND FOLGENDE ANGABEN VERBINDLICH:

  • Quelle: AGF
  • Auswertungssystem (z.B. AGF-Systeme wie Plan TV, TV Control, AGF SCOPE) inklusive Versions-/Releasenummer (z.B. 1.4),
  • Marktstandard: Bewegtbild oder TV
  • Art der Auswertung bzw. Auswertungstyp (z.B. Streamingintervall)
  • Leistungsermittlungsverfahren (z.B. produktbezogen)
  • Paketnummer (z.B. 8659) vom (Datum)
  • Auswertungszeitraum: Datum, Zeitabschnitt
  • Auswertungsbasis (Haushalte oder Personen, Erwachsene ab 14 Jahre, Personen ab 3 Jahre, …) und die entsprechenden Facts (Seher in Prozent oder Mio., Sehbeteiligung in Prozent oder Mio., …)
  • Herkunft: Datum und Ersteller (Sender, Name der Werbeagentur, etc.)
  • Falls Analysen auf vorläufigen Daten basieren, so ist darauf hinzuweisen

Beispiel für eine Standard-Quellenangabe:
Quelle: AGF; AGF SCOPE 1.4, Marktstandard Bewegtbild, Auswertungstyp TV, produktbezogen, Paketnummer 1234 vom 01.02.2024, Zielgruppe, Auswertungszeitraum, Unternehmen x

 

NUTZUNG DER QUELLENANGABE „AGF“

Da die AGF anstrebt, allen Marktteilnehmern die Ergebnisse der AGF-Reichweitenforschung so zur Verfügung zu stellen, dass diese zu vergleichbaren Ergebnissen kommen können, ist dem Lizenznehmer die Nutzung der Quellenangabe „AGF“ in Hinblick auf die AGF-Daten nach einer Zusammenführung der AGF-Daten mit Drittdaten, der Verarbeitung der AGF-Daten in einer Nicht-AGF-Software oder einer sonstigen Bearbeitung der AGF-Daten nur gestattet, wenn die entsprechenden lizenzvertraglichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und die so gekennzeichneten Daten auch in der AGF-Software nachvollzogen und gebildet werden können. Verknüpfungen von AGF-Daten mit anderen Datenquellen sind mit dem Hinweis „Eigene Berechnungen auf Basis eigener Regeln und unterschiedlicher Datenquellen“ zu versehen.

 

DATENWEITERGABE UND VERÖFFENTLICHUNGEN

Es ist sicherzustellen, dass die Daten unberechtigten Dritten nicht in Form von Datenbanken oder Archiven in recherchierbarer Form zur Verfügung stehen. Jede Veröffentlichung und sonstige Zugänglichmachung muss so erfolgen, dass dem Empfänger der Daten keine Befugnis zur weiteren Nutzung der Daten zu eigenen oder fremden kommerziellen oder publizistischen Zwecken zusteht. Eine kommerzielle Vermarktung von AGF-Daten durch Verkauf an Dritte ist ausschließlich der AGF und den von ihr beauftragten Datenverwertern gestattet.

 

URHEBERRECHTE AN DATEN DER AGF VIDEOFORSCHUNG

Sämtliche ausschließlichen Rechte im Sinne des Urhebergesetzes in Bezug auf die Daten der AGF Videoforschung (AGF-Daten), insbesondere sämtliche ausschließlichen Rechte des Datenbankherstellers im Sinne der §§ 4 II, 87a ff UrhG an den so entstehenden Datenbanken, den darin enthaltenen Daten der AGF Videoforschung und etwaigen Datenauszügen oder Teildatenbanken liegen bei der AGF Videoforschung. Die AGF Videoforschung ist Inhaber sämtlicher ausschließlicher Verwertungsrechte an den Daten der AGF Videoforschung. Jegliche gewerbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung der AGF Videoforschung ist ausdrücklich untersagt.


AGF-Konventionen

Die Konventionen der AGF sind von der AGF Videoforschung vorgegebene verbindliche Regeln zum Umgang mit AGF-Daten.


Die AGF-Konventionen sind verbindlicher Bestandteil aller Verträge der AGF Videoforschung mit Dritten.