Umgang mit AGF-Daten/Urheberrechte

Beim Umgang und der Darstellung von AGF-Daten sind folgende allgemeine Regeln zu beachten:

 

Vorläufige/endgültig gewichtete Daten

Vorläufig gewichtete Daten verlieren nach erfolgter endgültiger Gewichtung ihre Gültigkeit und sind entsprechend zu ersetzen.

 

Nachkommastellen

In den AGF-Auswertungssystemen Plan-TV, TV Control, VIDEOSCOPE, VIDEOSCOPE PLUS oder WebCross wird in Excel die maximal mögliche Anzahl der Nachkommastellen übergeben.

Für die Ergebnisdarstellung gilt:

  • Sehbeteiligung in Mio.: 3 Stellen
  • Potenzial in Mio.: 3 Stellen
  • Sehbeteiligung in %: 1 Stelle
  • Marktanteil in %: 1 Stelle
  • Struktur in %: 1 Stelle
  • OTS in %: 1 Stelle
  • Preise: Euro, Cent
  • Zeitintervalle: HH:MM:SS

 

Für die Darstellung von AGF-Daten sind folgende Angaben verbindlich:

  • Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Dienstleistern
  • Auswertungssystem, z.B. AGF-Systeme wie Plan-TV, TV Control, AGF SCOPE, VIDEOSCOPE, VIDEOSCOPE plus oder WebCross + Releasenummer (z.B. 1.2)... oder andere Systeme/eigene Berechnungen oder eigene Berechnung aus PIN-Daten, ...
  • Marktstandard: TV oder Bewegtbild
  • Auswertungszeitraum: Datum, Zeitabschnitt
  • Auswertungsbasis: (Haushalte oder Personen, Erwachsene ab 14 Jahre, Personen ab 3 Jahre, …) und die entsprechenden Facts (Seher in Prozent oder Mio., Sehbeteiligung in Prozent oder Mio., …)
  • Falls Analysen auf einer vorläufigen Gewichtung basieren, so ist darauf hinzuweisen.
  • Datum, Herkunft der Auswertung (Sender, Name der Werbeagentur, etc.) Weiterberechnungen auf der Basis von AGF-Daten sind mit dem Hinweis „Eigene Berechnungen“ zu kennzeichnen. Darüber hinausgehende Verknüpfungen von AGF-Daten mit anderen Datenquellen sind mit dem Hinweis „Eigene Berechnungen auf Basis eigener Regeln und unterschiedlicher Datenquellen“ zu versehen.

Beispiel für eine Standard-Quellenangabe:
Quelle: AGF Videoforschung in Zusammenarbeit mit GfK; VIDEOSCOPE 1.4, 10.12.2020, Marktstandard: TV (Systemdefault), Zielgruppe xy, Auswertungszeitraum, Unternehmen x

 

Datenweitergabe und Veröffentlichungen

Es ist sicherzustellen, dass die Daten unberechtigten Dritten nicht in Form von Datenbanken oder Archiven in recherchierbarer Form zur Verfügung stehen. Jede Veröffentlichung und sonstige Zugänglichmachung muss so erfolgen, dass dem Empfänger der Daten keine Befugnis zur weiteren Nutzung der Daten zu eigenen oder fremden kommerziellen oder publizistischen Zwecken zusteht. Eine kommerzielle Vermarktung von AGF-Daten durch Verkauf an Dritte ist ausschließlich der AGF und den von ihr beauftragten Datenverwertern gestattet.

 

Urheberrechte an Daten der AGF Videoforschung

Sämtliche ausschließlichen Rechte im Sinne des Urhebergesetzes in Bezug auf die Daten der AGF Videoforschung (AGF-Daten), insbesondere sämtliche ausschließlichen Rechte des Datenbankherstellers im Sinne der §§ 4 II, 87a ff UrhG an den so entstehenden Datenbanken, den darin enthaltenen Daten der AGF Videoforschung und etwaigen Datenauszügen oder Teildatenbanken liegen bei der AGF Videoforschung. Die AGF Videoforschung ist Inhaber sämtlicher ausschließlicher Verwertungsrechte an den Daten der AGF Videoforschung. Jegliche gewerbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung der AGF Videoforschung ist ausdrücklich untersagt.


AGF-Konventionen

Die AGF-Konventionen sind von der AGF Videoforschung vorgegebene Regeln zum Umgang mit dem gesamten Forschungssystem der AGF. Sie regeln insbesondere die Weiterberechnung der Daten und die Rechte und Pflichten beim Umgang mit den Daten.


Die AGF-Konventionen sind verbindlicher Bestandteil aller Verträge der AGF Videoforschung mit Dritten.