Glossar

Von A wie AGF Videoforschung bis Z wie Zapping – hier werden die wichtigsten Fachbegriffe der Bewegtbildforschung erläutert.

Tarifgruppen

Die Tarifgruppen im TV haben eine eindeutige Angabe je Sendetag. Sie bestehen aus 4 stets vollständig verfügbaren Angaben. Für Werbung ist die Codierung zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich kann die Codierung auch für andere Sendungsarten wie Sponsoring oder Trailer vergeben werden.

Tarifart: 2-stellig (Zuordnung der Werbeinseln zu verschiedenen Bereichen, die die Art der Werbung definieren)

Preisgruppe: 2-stellig (bestimmt den Spotpreis in der Werbeinsel, ist der Tarifart untergeordnet)

Stunde: 2-stellig (geplante Ausstrahlungsstunde der Werbeinsel)

Blocknummer: 2-stellig (interne vom Sender vergebene Nummer, meist fortlaufend innerhalb einer Stunde / eines Umfelds)

 

Es gilt folgende Klassifizierung:

01-10

Standardwerbung allgemein

01-20

Standardwerbung

11

Standardtarif Sport

12

Standardtarif Kinder

21-30

Eventwerbung

21-24

Eventtarif Sport

01-30

Werbung Gesamt

31-80

Sonderwerbeformen

81-99

Senderinterne Codierung

In den Referenzsystemen sind Preisinformationen für die Tarifarten 1-30 hinterlegt. Sonderwerbeformen sind den Tarifarten ab 31 zugeordnet, damit sie nicht in die Durchschnittsberechnung von Werbung Gesamt eingehen. Die Tarifarten 81-99 beinhalten senderinterne Informationen, die sich nicht auf Werbeblockdaten beziehen und nur für den jeweiligen Sender lizensiert sind.

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